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BU-Newsletter 11.2022


Copy & Paste der BU-Bedingungen hat Marktstandard erreicht...


Auch im letzten Quartal 2022 haben zahlreiche BU-Versicherer inhaltliche Änderungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgenommen, die ich Ihnen wie gewohnt im zweiten Teil dieses Newsletters kurz erläutern möchte.

Ich möchte diesen letzten Newsletter aber auch nutzen, um alle BUpro-Analysesoftware-Nutzer darüber zu informieren, dass seit dem 15. November 2022 die Eingabemöglichkeit eines abweichenden Versicherungsnehmers in der Benutzeroberfläche implementiert wurde. Diese Erweiterung / Differenzierung zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person wurde notwendig, da speziell die im letzten Newsletter avisierte Zunahme des Schüler-BU-Geschäftes immer häufiger dazu geführt hat, dass die VN-Eigenschaft bei noch nicht volljährigen Schülern über die Eltern eingerichtet werden musste. Diese gesetzliche Vorgabe ist jetzt in der BUpro-Oberfläche durch die Anwahl eines abweichenden VN eingerichtet und wird entsprechend in die dann generierten Druckstücke (Angebote & Anträge) übernommen.

In den letzten Tagen häuften sich bei mir die Anfragen zu einer neu im BU-Markt etablierten "Berufsunfähigkeits-Deckungsklage-Rechtschutzversicherung" der Roland Rechtschutzversicherung, die exklusiv von einem Vergleichsportal im Rahmen eines Gruppenvertrages kostenlos für die ersten 1o Jahre bei neuen BU-Verträgen angeboten wird.

Da es diese Form der kostenlosen BU-Rechtschutzdeckung sonst im Markt nicht gibt, möchte ich Sie hiermit auf die Frage 30 der BUpro-Analysesoftware hinweisen, die sich mit der Kostenübernahme bei der Überprüfung eines abgelehnten BU-Leistungsantrages in der Erst-.und Nachprüfung beschäftig und schon seit über 5 Jahren Bestandteil der BUpro-Analysesoftware ist:

Frage Nr. 30: Angebot einer optionalen Stellungnahme einer Verbraucherschutz-Organisation oder eines Ärzteausschusses

Nach Ablehnung eines BU-Leistungsfalles erhält der Mandant die Gelegenheit eine in den Bedingungen aufgeführte Verbraucherschutzorganisation / Ärzteausschuss zur Überprüfung des vorläufigen Ergebnisses einzuschalten. Der Versicherer übernimmt in der Regel ca. 75 % der nachgewiesenen Kosten maximiert auf ca. 125 bis 375 € (abhängig von der Ursache der Ablehnung). Die Verbraucherschutzorganisation kann innerhalb eines Monats eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die dann seitens des Versicherers in die endgültige Entscheidungsfindung mit einbezogen wird.

Diese Form der rechtlichen Überprüfung eines BU-Leistungsbescheides wird mitlerweile von einigen Anbietern (siehe Ergebnisse der Frage 30) auch dahingehend erweitert, dass die Beratung eines Fachanwalts oder Fachmediziners bis 50 % maximal 1.500 Euro (oder Pauschal bis 500 Euro) übernommen werden. Sollten also in den nächsten Wochen Wettbewerbs-Situationen entstehen, haben Sie auch eine kostenfreie Zusatzdeckung, die Sie Ihren Mandanten anbieten können.

Doch zurück zu den AVB-Updates die bei den nachfolgenden BU-Versicherern erfolgt sind.

Bereits im Juli 2022 hat die LV 1871 ihren SBU-Tarife relauncht. Der Tarif Golden BU wurde jedoch erst im LV-Release am 04. Oktober 2022 in der Angebotssoftware freigegeben. Wie Sie der Presse sicherlich schon entnommen haben, wurden die Obliegenheiten im Leistungsfall bezogen auf die Mitwirkungspflichten für den Kunden verständlicher und somit transparenter geregelt. Der Stundungszeitraum bei Elternzeit wurde von 24 auf 36 Monate verlängert. Der vorläufige Versicherungsschutz wurde auf maximal 18.000 Euro Jahresrente erhöht. Die Infektionsklausel wurde dahingehend erweitert, dass BU auch vorliegt, sofern das Tätigkeitsverbot eine prägende Teiltätigkeit umfasst - auch wenn diese weniger als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit betrifft. Eine Klarstellung erfolgte auch beim Kräfteverfall, der jetzt mit beiden Regelungen (auch altersentsprechenden) in den AVB implementiert wurde.

Zum 01. Oktober 2022 folgten dann die Gothaer, die Dialog und die Swiss Life mit Ihren Konsortialpartner-Tarifen.

Bei der Gothaer wurden vordringlich textliche Anpassungen bezogen auf die Risikoprüfung und finanzielle Angemessenheits-Prüfung im Wording verändert. Zusätzlich werden keine Stundungszinsen mehr bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder während des Studiums erhoben. Auch die Infektionsklausel findet jetzt grundsätzlich Anwendung bei der versicherten Person und ist nicht mehr an den Beruf des Arztes oder Medizinstudenten gebunden.

Bei der Dialog wurde erstmals eine sogenannte Alkoholklausel bei Vergehen im Straßenverkehr implementiert, die auch Leistungen beinhaltet, wenn die Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille liegt. Eine ereignisunabhängige Nachversicherung kann zukünftig auch in Anspruch genommen werden, wenn ein Risikoausschluss oder ein Risokozuschlag vereinbart ist, der nicht auf medizinischen Gründen basiert.

Das größte Update hat die Swiss Life vollzogen, indem auch die SBU-Tarife der drei Konsortial-Partner-Tarife (MetallRente & KlinikRente & IG-Bergbau-Chemie) angepasst wurden. Neben einer üblichen optionalen Erweiterung einer AU-Klausel oder Pflegezusatzversicherung bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, kann jetzt im Rahmen der Nachversicherungsgarantie eine AU-Klausel und / oder eine Pflegezusatzversicherung auch in einen BU-Bestandsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich eingeschlossen werden. Für den Personenkreis der KlinikRente.BU wurde eine spezielle Nachversicherungsgarantie für Humanmediziner eingeführt.

Fazit:

Neben den sich ständig ändernden Kalkulationen der einzelnen Berufsgruppeneinteilungen - es vergeht kein Monat, in dem nicht ein BU-Versicherer wieder auf die noch günstigen Prämien bei kaufmännischen Berufen hinweist - ist der inhaltliche Abgleich (man könnte auch sagen, das Copy and Paste der AVB-Inhalte) etwas zum ERLIEGEN gekommen. Stattdessen werden Leistungsaussagen in Verbindung mit Obliegenheiten in den Vordergrund der Presseaussagen avisiert. Welche Auswirkungen das tatsächlich in der Praxis haben wird, ist aus heutiger Sicht noch nicht absehbar, da ein BU-Leistungsfall nie wie der Andere ist und die alleinige Transparenz im Wording einer AVB nicht automatisch auch zu einer besseren BU-Leistungsregulierung führt.

P.S.: Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahresendgeschäft und viel Gesundheit für das Jahr 2023...

Viele Grüße aus der BU-Manufaktur.

HT-Maklerservice

 

 

 

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