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Wie bereits im letzten BU-Newsletter aus Zeit und Platzgründen nur kurz im Fazit avisiert, möchte ich die Möglichkeiten eines Inflationsausgleichs in der Beitrags- aber besonders in der BU-Leistungsphase einmal erörtern. Das mit einer jährlichen Dynamik von 2 bis 5 % während der Beitragszahlungsdauer die notwendige Kaufkraft einer BU-Rente aufrechterhalten kann, ist sicherlich kein Geheimnis. Das man analog im Leistungsfall mit einer garantierten BU-Rentensteigerung von 2 - 5 % (optional gegen Mehrbeitrag) den gleichen Effekt erzielen kann, ist auch seit Ende der 90 Jahre bekannt. Wenn man sich jedoch einmal BU-Bestandsverträge ansieht, wird schnell deutlich, dass eine aufpreispflichtige garantierte BU-Rentensteigerung für den Leistungsfall nur selten mitversichert ist. Somit bleibt für den BU-Leistungsfall nur die Hoffnung - und die stirbt bekanntlich ja erst am Schluß - dass der ausgewählte Lebensversicherer im BU-Leistungsfall eine ausreichende Dynamisierung der laufenden BU-Rente aus der dann gültigen LV-Überschussbeteiligung an seine BU-Bestandskunden weitergibt. Da auch ich keine Glaskugel besitze, die mir die LV-Überschüsse der BU-Versicherer in den nächsten 10 bis 15 Jahren anzeigt, sollte jedoch beim Abschluss einer BU-Versicherung die Höhe einer variablen BU-Rentensteigerung im Leistungsfall ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines geeigneten BU-Tarifes sein. Da die Transparenz im BU-Markt in der Corona-Pandemie nicht zugenommen hat, findet man leider keine Veröffentlichungen zur Höhe von variablen BU-Rentensteigerungssätzen in der Fachpresse. Schaut man jedoch einmal hinter die Kulissen, so wird einem schnell deutlich, dass z.B. der größte Deutsche BU-Versicherer einen variablen BU-Rentensteigerungssatz von 2,60 % für das Geschäftsjahr 2022 deklariert hat. Da die Wurst ja bekanntlich immer zwei Enden hat, findet man dann am anderen Ende der Skala leider auch namhafte BU-Versicherer/Tarife mit einer NULL vor dem Komma. Ob solche BU-Tarife in Zeiten von fast 7 Prozent Inflation zur langfristigen Aufrechterhaltung der Kaufkraft einer BU-Rente im Leistungsfall geeignet sind, sollte jeder Berater für sich und seine Mandaten einmal prüfen. Doch es gibt auch Neuerungen, die in diesem BU-Newsletter erwähnt werden sollen. Erstmals kann bei der Hanse Merkur innerhalb des SBU-Tarifes eine Teilzeitklausel optional geben Mehrbeitrag mitversichert werden. Ob sich dies im BU-Markt durchsetzt muss abgewartet werden, es ermöglicht jedoch die individuelle Ergänzung oder Abwahl einer solchen BU-Teilzeitklausel. Weitaus interessanter ist jedoch die Einführung einer sogenannten Soldaten-Berufsunfähigkeit der Bayerischen. Hierzu wurde ein eigenständiger SBU-Tarif mit einer speziellen Soldaten-Klausel bei Dienstunfähigkeit für Berufs- und Zeitsoldaten eingeführt. Als Besonderheit ist hier die Zusatzvereinbarung für Auslandseinsätze von Berufs- und Zeitsoldaten zu erwähnen. Alle vertrieblichen Druckstücke hierzu und natürlich auch die Berechnungsmöglichkeit über den hinterlegten LV-Webservice finden Sie in der BUpro-Analysesoftware 2022. Fazit: Der BU-Markt bleibt in Bewegung und speziell die Lebensversicherer versuchen den Eindruck zu vermitteln, das SIE gut durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Schaut man jedoch etwas genauer hin, stellt man schnell fest, dass gute wirtschaftlichen Daten nicht bei allen Unternehmen zu finden sind. Nimmt man hier einmal die Kennzahlen der Allianz raus, stellt man schnell fest, dass es hier eine ähnliche Situation wie bei den großen und kleinen TECH-WERTEN am amerikanischen Aktienmarkt gibt.
Viele Grüße aus der BU-Manufaktur.
HT-Maklerservice
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