Mit etwas Verspätung (es gab noch zwei August-Updates) aber hoffentlich immer noch rechtzeitig, möchte ich Ihnen die aktuellen BU-Informationen zu den AVB-Updates der letzten beiden Quartale 2021 zur Verfügung stellen. Wie schon im letzten Jahr avisiert, hat sich der Monat Juli als neuer PATCHDAY in der BU-Sparte etabliert, was mittlerweile dazu führt, das BU-Versicherer ihre AVB´s dreimal im Jahr aktualisieren (siehe Basler).
Insgesamt haben 10 BU-Versicherer Ihre AVB´s in den letzten 5 Monaten einmal oder sogar mehr-mals geändert. Inhaltlich möchte ich jedoch nur die AVB-Updates erwähnen, die auch zu Verände-rungen in der BUpro-Analysesoftware 2021 geführt haben.
Angefangen hat die Basler im April 2021 indem neue Formulierungen beim Verzicht der konkreten Verweisung bei Ärzten und Rechtsanwälten implementiert wurden. Zusätzlich wurde die bereits vorhandene BU-Teilzeitklausel von bisher 30 Stunden auf 40 Studen bei Selbstständigen erhöht. Mehrere Berufe nebeneinander werden zusammengefasst berücksichtig, wobei Schüler und Auszubildende in der BU-Teilzeitklausel nicht mehr explizit aufgeführt werden.
Weiter geht es mit der Nürnberger, die bereits im März 2021 Ihre BU4Future namentlich vorgestellt hatte, jedoch erst mit dem Juli-Update 2021 auch größere inhaltliche Änderungen vollzogen hat. Somit wurde erstmals eine BU-Teilzeitklausel eingeführt, die den zeitlichen Umfang der Ursprungs-tätigkeit für maximal 10 Jahre weiter berücksichtigt. Die vorhandene Infektionsklausel wurde dahin-gehend erweitert, dass bereits Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn und solange von der versicherten Person eine Infektionsgefahr für andere Personen ausgeht. Neu ist auch eine Regelaltersgrenzen-Klausel, die der versicherten Person die Verlängerung der BU-Versicherungs- & Leistungsdauer analog zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken für max. fünf Jahre ermöglicht. Verbessert wurden auch die Voraussetzungen zur Anerkennung von Pflege-leistungen, indem jetzt beide Regelungen (ADL ab 1 Punkt & SGB V ab 2. Grad) Bestandteil der Pflegebausteins sind. Die Entkoppelung der Stundungszinsen von Ereignissen (Elternzeit, Arbeits-losigkeit) führt bei der jetzigen Beitragsstundung zu einem generellen Verzicht. Letztendlich wurden die Eckdaten bei der ereignisunabhängigen Nachversicherung auf das maximale Endalter 40 (vorher 35. LJ) verlängert und die maximale monatliche BU-Rente auf 3.000 Euro (vorher 2.500 €) erhöht.
Die LV 1871 hat bereits im April 2021 ihre Golden BU AVB mit einer genaueren Beschreibung beim Ausscheiden oder bei einer Unterbrechnung der Berufstätigkeit der versicherten Person im Bezug auf die Anwendung der letzten Lebensstellung erweitert. Des Weiteren wurde bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit im Ausland, jetzt die Formulierung auf die Anerkennung von geeigneten Fachärzten erweitert. Die schon vorhandene AU-Klausel wurde von 24 Monaten jetzt auf 36 Monate ausgedehnt und die Meldepflicht bei einer Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit im BU-Leistungs-bezug wurde gestrichen. Für mehr Transparenz sorgt auch die Trennung der bisherigen Azubi & Studentenklausel, wobei hier die Azubiklausel partizipiert. Das AVB-Update im August 2021 führte zu keinen relevanten Veränderungen in der BUpro-Analysesoftware.
Zum 1. Juli 2021 hat auch die Swiss Life inklusive der drei BU-Branchen-Konzepte (MetallRente.BU & KlinikRente.BU & IG BCE.FlexBU) Ihre AVB´s erweitert. Erstmals wurde eine BU-Teilzeitklausel implementiert, die bei Angestellten eine sogenannte Günstigerprüfung vorsieht, wenn die bedings-gemäße BU nicht festgestellt werden kann. Hierbei wird dann geprüft, ob die versicherte Person ihre berufliche Teilzeittätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung noch 3 Stunden oder mehr pro Ar-beitstag ausüben kann oder könnte. Ist dies nicht der Fall, so erhält die versicherte Person ebenso die vereinbarten Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Neu ist auch die Aner-kennung einer unbefristeten vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente aus rein medizinischen Gründen, die nach dem 50. Lebensjahr der versicherten Person eingetreten ist. Zusätzlich wurde das maximale Endalter zur Verlängerung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anlehnung an die gesetzliche Deuschte Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung auf das 55. Lebensjahr (vorher 50 LJ) verlängert.
Am 12. August 2021 hat auch die Hannoversche Leben Ihre SBU-Bedingungen dem BU-Makler-markt in nachfolgenden Punkten angepasst. Die Formulierung der Infektionsklausel wurde erweitert und ist jetzt pauschal auf die versicherte Person abgestellt (bisher nur für Ärzte). Die Höhe einer möglichen Umorganisationshilfe wurde auf bis zu 20 BU-Monatsrenten (bisher 6 Monatsrenten) oder maximal 30.000 Euro (bisher 12.000 €) erweitert. Schlussendlich wurde die Meldefrist bei der ereignisabhängigen Nachversicherung auf 12 Monate (vorher 6 Monate) verlängert.
Fazit:
Die AVB-Updates der BU-Versicherer werden immer kürzer und lassen den bereits oben avisierten Vergleich mit Patchdays von Softwarefirmen zu. WENIGER kann jedoch MEHR sein und somit möchte ich Ihren Fokus derzeit gezielt nur auf den Wettbewerb der ständig wachsenden BU-Teil-zeitklauseln (mittlerweile gibt es 12 Anbieter mit 6 unterschiedlichen Formulierungen) richten. Hier kann der Teufel im Detail stecken, da der Personenkreis für wenn eigentlich diese Klauseln zur Anwendung kommen (nur Angestellte oder auch Selbstständige) und vor allem welche Vorausset-zungen notwendig sind, noch keinem BU-Marktstandard unterliegen (hier kann ungewollt Haftung entstehen, wenn man solche Klauseln einfach ungeprüft empfiehlt).
Unabhängig von den inhaltlichen Änderungen möchte ich Sie jetzt schon darauf hinweisen, dass spätestens nach dem Ende der Sommerferien in allen Bundesländern, die von mir gern titulierten MARKTSCHREIER das Ruder im BU-Markt übernehmen werden. Schon jetzt ist dem Kleinge-druckten der Newsletter zu entnehmen, welch große Veränderung durch die Absenkung des Höchstrechnungszins auf 0,25 % dem BU-Markt ab Januar 2022 bevorsteht...
Viele Grüße aus der BU-Manufaktur.
Holger Timmermann
Mobil: +49 (172) - 918 28 47
E-Mail: info@ht-maklerservice.com
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