![]() |
![]() |
Auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen auf diesem Wege die Informationen zum BU-Jahresupdate 2021 in gewohnter Form als BU-Newsletter zur Verfügung stellen. Etwas zeitverzögert, da drei BU-Versicherer (Barmenia zum 22.01. & Dialog zum 29.01. & Nürnberger zum 04.02.2021) Ihre AVB-Updates erst in den letzten Tagen durchgeführt haben. Insgesamt haben 16 Lebensversicherer ihre allgemeinen BU-Versicherungsbedingungen geändert. Wie auch schon in der Vergangenheit fielen die Änderungen wieder sehr unterschiedlich aus, indem teilweise nur das Druckdatum der AVB auf 01.2021 aktualisiert wurde oder technische Änderungen innerhalb der LV-Webservices (Berufelisten & BG-Einstufungen) stattgefunden haben.
Da ich Ihnen nicht alle AVB-Updates der Versicherer namentlich und in Gänze aufzählen möchte (das überlasse ich gern den Gesellschaften selbst), da es sich in vielen Fällen nur um den Abgleich oder die Ergänzung von im BU-Markt schon etablierten AVB-Inhalten handelt, möchte ich mich auf die Besonderheiten begrenzen, die inhaltlich vor allem in dieser doch sehr ruhigen Corona-Pandemie-Zeit (Präsenzveranstaltungen sind ja zur Zeit nicht möglich) erwähnt werden sollten.
Fangen wir also gleich mit einer sehr aktuellen Änderung der Infektionsklauseln in den AVB der BU-Versicherer (Basler, HDI, Universa) an. Bei einer Vielzahl von Bedingungen ist nach jahrelangen Stillstand der AVB-Texte deutlich der aktuelle Zeitgeist zu spüren, indem die Klauseln die Einbeziehung von Wissenschaft und Hygiene-Plänen/Gutachten beinhalten und sich von präventiv verhängten Tätigkeitsverboten distanzieren.
Als weitere Neuerung ist die Einführung einer dritten Umorganisationsklausel (bisher Kleinstbetriebsregel bei weniger als 5 / 10 Mitarbeitern & Regelung bei Akademikern die zu 90 % verwaltend/organisatorisch tätig sind) bei Selbständigen zu erwähnen, die bei mehr als 10 Personen (Angestellten in den letzten 3 Jahren) auf die Umorganisation des Betriebsinhabers/Selbständigen verzichtet (Zurich).
Auch im Bereich der Teilzeitklausel gab es eine neue Definition die im Rahmen einer Günstigerprüfung auf die Ausübung der letzten Tätigkeit von mindestens 3 Stunden abstellt (Dialog). Zusätzlich haben zwei etablierte BU-Versicherer (Alte Leipziger & HDI) eine Klarstellung bei Teilzeit & Kurzarbeit & Arbeitslosigkeit in Ihren allgemeinen Bedingungstexten implementiert, ohne explizit eine neue/weitere Teilzeitklausel einzuführen.
Als wirklich kundenfreundlich ist die neue (Teil der alten Regelung der Dialog aus 2000) Nachversicherungsregelung bezogen auf die Meldefrist (entfällt) der Ereignisse zu erwähnen. Die sonst üblichen Fristen von 6 bis 12 Monaten indem ein Nachversicherungs-Ereignis gemeldet werden muß, ist gänzlich entfallen und nur noch mit dem Endalter für Nachversicherungen von maximal 49 Jahren zeitlich begrenzt.
Last but not least muss erwähnt werden, dass der größte BU-Versicherer in Deutschland (Allianz) eine allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel und eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizisten eingeführt hat.
Unabhängig von diesen inhaltlichen Veränderungen, sind die pauschalen monatlichen BU-Absicherungshöhen für Studenten mittlerweile von einer größeren Anzahl von Versicherern (Alte Leipziger, Volkswohl Bund, Continentale, Basler, Allianz, AXA/DAEV) auf jetzt 2.000 Euro p.m. angehoben worden. Somit stehen adäquate Grundabsicherungssummen (wichtig für spätere Nachversicherungen) für angehende Jungakademiker jetzt flächendeckend (lange Zeit ein Alleinstellungsmerkmal der Alten Leipziger) zur Verfügung.
Auch bei den Schüler-BU-Tarifen hat sich die Anzahl der Gesellschaften (seit Januar 2021 auch die Condor) auf über 10 SBU-Tarife erhöht, die mittlerweile auch schon 10 jährigen Schülern den Eintritt ins System gewähren und vor allem im Nachgang keine erneute Berufseinstufung durchführen, wenn der Schüler ins Berufsleben (vor allem bei körperlich tätigen Berufen) eintritt.
Neben diesen Neuerungen gibt es leider auch Änderungen, die speziell die Absicherung von Pflegeleistungen innerhalb von SBU-Tarifen betrifft. Neben der Basler & Stuttgarter (schon vor einigen Jahren) hat jetzt auch die Barmenia Ihren BU-Pflegetarif im Januar 2021 vom Markt genommen. Vertrieblich kaum nachvollziehbar, das Lebensversicherer (Minus von 12 Prozent bei neu abgeschlossenen Verträgen), genau die Sparte/Tarife (private Pflegeversicherungen) einstellen, die laut GDV einen Zuwachs von über 31 Prozent (vor allem bei den private Krankenversicherer) hatte.
Fazit:
Das diesjährige BU-Jahresupdate hat neben den üblichen AVB-Verbesserungen auch auf die Zukunft ausgerichtete Veränderungen eingeleitet, die man in der Gesellschaft schon teilweise umgesetzt hat. Hier ist beispielsweise die Einführung einer BU4Future (Nürnberger) mit einer nachhaltigen Kapitalanlage in Höhe des Deckungsstocks und dem Engagement seitens des Produktanbieters in ein soziales Umweltprojekt (gemeinnützige Spende oder das Pflanzen eines Baums in Deutschland) zu nennen. Die Branche hat scheinbar verstanden, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen der Transparenz-Verordnung (Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten - Einführung zum 10.03.2021), ja ausnahmsweise auch einmal proaktiv vor der Gesetzeseinführung umgesetzt werden können.
Viele Grüße aus der BU-Manufaktur.
HT-Maklerservice
23.11.2022
Copy & Paste der BU-Bedingungen hat Marktstandard erreicht...[mehr]
07.08.2020
BU-Markt in Bewegung - AVB-Updates & Marketing-Aktivitäten...[mehr]
Keine Artikel in dieser Ansicht.