Bereits im letzten BUpro-Newsletter 2020 avisiert, hat sich der 1. Juli als fester Update-Termin bei einigen BU-Versicherern etabliert. Wie Sie den unten aufgeführten Kommentierungen entnehmen können, hat sich der Trend zur Implementierung von „Gänseblümchen-Klauseln“ (der Begriff wurde von einem Maklerkollegen geprägt, den ich fachlich und persönlich sehr schätze) weiter fortgesetzt. Immer mehr Zusatzdeklarationen & Dienstleistungen führen mittlerweile zur Verwässerung des eigentlichen Inhalts einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die langfristige Absicherung der Arbeits-kraft sollte auch zukünftig das Hauptkriterium einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Da in den ersten beiden Quartalen 2020 Corona-bedingt die LV-Umsatzzahlen stark rückläufig sind, verwundert es nicht, dass zwei große Marktteilnehmer sich die Sparte Berufsunfähigkeit für eine außergewöhnliche Marketing-Maßnahme ausgesucht haben. Erstmalig ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von max. 2.500 Euro p.m. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung möglich. Mit zwei Gesundheitsfragen und wenigen weiteren allgemeinen Fragen, können ca. 17.000 angeschlossene Poolpartner seit Juni 2020 diese BU-Aktion nutzen. Scheinbar bedurfte es erst der Coronakrise um bisherige Vorgehensweisen (max. 1.000 Euro BU-Monatsrente & Zugang des gesamten Maklermarktes) neu zu definieren. Wobei hier anzumerken ist, dass NEU nicht gleich BESSER heißen muss, da die Ergebnisse/Folgen dieser Marketing-Aktion wohl erst in 10 bis 15 Jahren ersichtlich werden.
Inhaltlich wurden die BU-Updates der Hannoverschen und vor allem der ERGO Leben bereits zum Jahresanfang 2020 durchgeführt, was man dem Druckdatum der jeweilgen AVB´s entnehmen kann. Veröffentlicht und teilweise für den Maklermarkt freigegeben (die Hannoversche plant erst in 2021 den Zugang zur BU-Sparte für den Maklermarkt) wurde die ERGO Leben SBU erst Ende Juni 2020 flächendeckend veröffentlicht. In den Tarifvarianten Premium & Komfort wurden so ziemliche alle Klauseln der letzten drei Jahre vereint. Dies hat zur Folge, dass sich die Anzahl der Seiten der AVB´s von 42 auf 54 erhöht hat. Inhaltlich wurde die Definition zum Kräfteverfall, eine Regelung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, eine AU-Klausel für 18 Monate, eine Demenzklausel bei Pflege, eine Krebsklausel für 18 Monate, eine Einmalzahlung bei Verlust von Grundfähigkeiten, eine Verlängerungsklausel bei Anpassung der Regelaltersrente in der Deutschen Rentenver-sicherung, eine lebenslange Pflegerentenzusatzversicherung und die Verlängerung der Frist bei anlassunabhängiger Nachversicherung auf 5 Jahre neu implementiert. Als besondere Tarifformen sind die beiden Leistungsinhalte Premium und Komfort auch als Starter-Tarif für junge Menschen bis zu einem Eintrittsalter von max. 30 Jahren mit zusätzlichen Inhalten, wie z. B. der Absicherung einer lebenslangen Alters-Rente bei Eintritt der BU-Leistung bis zum 25. Lebensjahr als besonders erwähnenswert hervorzuheben. Auch der Schüler-Tarif wurde auf das Eintrittsalter von 10 Jahren abgesenkt und mit einer eigenständigen AVB ausgestaltet, die leider einen Berufswechsel bis spätestens zum 22. Lebensjahr vorsieht. Die oben aufgeführten inhaltlichen Änderungen gelten auch für die DANV-Tarife, wobei hier der eingegrenzte/versicherbare Personenkreis nicht die Verbesserungen bei jungen Menschen wie Schüler, Azubis und Studenten ermöglicht (hier die ERGO Leben SBU-Tarife verwenden).
Wie Bereits avisiert, hat auch die Hannoversche Leben Ihre BU-Bedingungen dahingehend verändert, dass analog zur Risiko-LV jetzt auch vier unterschiedliche Varianten (Basis / Plus / Comfort / Exklusiv) den jeweiligen Inhalt der BU-Absicherung deklarieren. Hinzugekommen ist eine Verlängerungsklausel analog zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Erhöhung der anlassunabhängigen Jahresrente im Rahmen der Nachversicherung um maximal 5.000 Euro p.a., eine AU-Klausel über 18 Monate und eine Dread-Disease Klausel als Option. Auch Optional (also nur im Tarif Exklusive) ist eine Risiko-LV-Anwartschaft bei Familienzuwachs ohne erneute Risikoprüfung versicherbar.
Zum 1. Juli 2020 hat auch die Swiss Life inklusive der drei BU-Branchen-Konzepte (MetallRente.BU & KlinikRente.BU & IG BCE.FlexBU) bereits das zweites Update der AVB´s in 2020 durchgeführt. Neu ist die Aufnahme eines Hygieneplans durch einen staatlich anerkannten Hygieniker in die Infektionsklausel sowie der Verzicht der Umorganisation bei niedergelassenen Ärzten und Zahn-ärzten, und bei Praxisgemeinschaften (keine Abrechnungseinheit & keine weiterer approbierter Mitarbeiter) und bei Gemeinschaftspraxen (Mitinhaber eines medizinischen Versorgungszentrums & kein Partner oder Mitarbeiter hat eine Weiterbildung im dem Fachgebiet der versicherten Person). Beide inhaltlichen Änderungen dokumentieren sehr deutlich, dass vor allem die KlinikRente.BU durch die Änderung des Konsortialführers (ehemals Allianz – jetzt Swiss Life) speziell auch für niedergelassene Ärzte neu ausgerichtet wurde.
Weiter geht es mit einem BU-Update der Stuttgarter SBU-Tarife zum 1. Juli 2020. Neben der Er-weiterung des Pflegekataloges durch eine Demenzklausel, der Implementierung einer Regelung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, die Verlängerung der AU-Klausel von 18 auf 24 Monate ist hier die Absenkung des Eintrittsalters bei Schülern auf 10 Jahre besonders zu erwähnen.
Als nächster BU-Versicherer hat die Gothaer Ihre SBU-Tarife zum 1. Juli 2020 relauncht. Hervor-zuheben ist vor allem die sehr transparente und kundenfreundliche Schreibweise der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Hier gibt es leider angefangen bei der Schriftgröße bis hin zum Voll-juristen Deutsch noch viel Nachholbedarf in der BU-Sparte. Inhaltlich wurde erstmals eine Krebs-leistung für 18 Monate und eine Verlängerungsklausel bei Anpassung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Neben der Versicherbarkeit von Schülern (leider erst ab dem 15. Lebensjahr) wurde auch die Studentenklausel mit der am Markt üblichen Anerkennung der Lebensstellung ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit neu deklariert.
Last, but not least konnte im August 2020 auch ein weiterer BU-Honorartarif der LV 1871 in der BUpro-Analysesoftware freigeschaltet werden. Der Tarif Performer Golden BU (eigentlich eine In-vestment-BU) wurde seitens der LV 1871 dahingehend im LV-Webservice angepasst, das bei der Anwahl einer völligen Beitragsverrechnung ein SBU-Tarif auf Nettobasis (also keine Abschluss-kosten, nur Verwaltungskosten) möglich ist.
Fazit:
Wenn ein Quartals-Newsletter fast zwei DINA 4 Seiten umfasst, kann man wohl behaupten, dass die Sparte über die man berichtet, scheinbar in Bewegung ist und im wahrsten Sinne des Wortes LEBT. Über 10 AVB-Updates zur Jahreshälfte und völlig neue Marketing-Aktivitäten zeigen deutlich, wie wichtig biometrische Risiken und vor allem die Sparte BU in und nach der Corona Krise für den Lebensversicherungsmarkt und all seine Teilnehmer ist.
Viele Grüße aus der BU-Manufaktur...
Holger Timmermann
Mobil: +49 (0)172 - 918 28 47
E-Mail: info@ht-maklerservice.com
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