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Nachdem sich die Produktanbieter im zweiten Quartal 2019 fast ausschließlich mit dem Relaunch oder der Markteinführung von Grundfähigkeits-Versicherungen beschäftigt haben, wurden auch zahlreiche Veranstaltungen von und mit externen Fach-Referenten dahingehend ausgestaltet, einen regelrechten Abgesang auf die Berufsunfähigkeits-Versicherung einzuläuten.
Im April 2019 wurde dann sogar im Versicherungs-Journal das langsame Sterben der Berufsun-fähigkeits-Versicherung heraufbeschworen.
Das ALLES hat mich zu der Headline des heutigen BU-Newsletters bewogen, die zum Ausdruck bringen soll, das sich an den Fakten im BU-Markt (400.000 BU-Neuanträge p.a. / ca. 17 Mio. BU-Bestandsverträge / über 40.000 BU-Leistungsanträge p.a. und mehr als 2 Mrd. Euro BU-Renten-auszahlungen p.a.) nichts geändert hat. Speziell die Updates im 3. Quartal 2019 machen deutlich, wie LEBENDIG die BU-Sparte auch weiterhin ist.
Angefangen haben die BU-Updates im April 2019 mit der Hannoverschen (immerhin BU-Testsieger bei Finanztest 06.2019) die in Ihrer SBU die bereits im letzten BU-Newsletter avisierten Inhalte bezogen auf die Umorganisation von Selbstständigen (Kleinstbetriebs-Klausel & Akademiker-Klausel) ergänzt hat. Auch die Azubi- & Studentenklauseln wurden dahingehend erweitert, dass auf die Lebensstellung im Ausbildungsberuf und ab der zweiten Hälfte des Studiums, auf die Lebensstellung bei erfolgreichem Abschluss des Studiums abgestellt wird. Zusätzlich wird auf eine Melde-pflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall verzichtet.
Weiter geht es mit den BU-Updates der Basler im April und Juni 2019, die inhaltlich klarere und kundenfreundlichere Formulierungen versprechen. Erstmalig wurde eine einmalige Leistung bei bestimmten schweren Beeinträchtigungen (Sehen/Hören/Fortbewegen) und eine Überbrückungshilfe bei Beendigung einer Krankentagegeldversicherung in die AVB´s implementiert. Zusätzlich wurde jeweils eine sogenannte Günstigerprüfung bei Azubis, Studenten und Schülern eingeführt.
Inhaltlich den größten Schritt zurück in Richtung BU-Maklermarkt (die bisherigen AVB´s datierten noch aus 06.2017) hat dann die Württembergische im Juni 2019 vollzogen. Neben marktüblichen Anpassungen im Bereich der Umorganisation von Selbstständigen (Kleinstbetriebs- & Akademiker-Regelung) wurde erstmals eine garantierte BU-Rentensteigerung im Leistungsfall und eine 24 monatige AU-Klausel als Option eingeführt. Weitere Bedingungsverbesserungen fanden im Bereich der Azubi-Klausel statt, die jetzt auf die Lebensstellung im Ausbildungsberuf abstellt und die Reduzierung des Eintrittsalters von Schülern, die jetzt ab dem 10. Lebensjahr versichert werden können. Als innovativ ist die Implementierung einer Teilzeitklausel im Leistungsfall für 12 Monate (erster Anbieter im BU-Markt) und die Option einer Unfall-BU-Rente (nur zwei weitere Anbieter im BU-Markt) zu bezeichnen. Weitere Erweiterungen fanden in der Ausdehnung der allgemeinen DU-Klausel und des Lebensphasen-Modells auf 36 Monate statt.
Die größte Beachtung in der Öffentlichkeit wurde jedoch dem BU-Update des Condors zu teil. Kein geringerer als Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, hat erstmalig mit einer sogenannten Eignungs-Empfehlung die Teilzeitklausel der Condor Berufsunfähigkeits-Versicherung kommentiert. Im Gegensatz zur Württembergischen Teilzeitklausel wird hier auf eine Frist verzichtet und auf die höchste vertraglich oder gesetzlich fixierte wöchentliche Arbeitszeit abgestellt. Neben dieser rechtlichen Beurteilung erfolgte dann auch noch ein zweiter Ritterschlag im Rahmen einer Zertifizierung des ersten europäischen BU-Sachverständigen, Herrn Bert Heidekamp. Ein weiteres Highlight, die Erweiterung der Kleinstbetriebsregelung bei der Umorgani-sation von Selbstständigen auf weniger als 10 Personen (bisher weniger als 5 Personen), ging leider ein wenig unter, da hierfür scheinbar kein externer Fürsprecher gefunden wurde.
Das letzte BU-Update fand am 01. August 2019 seitens der Zurich statt. Auch hier wurde die Presse bereits im Vorfeld darüber informiert, dass ein komplexeres Scoring-Modell bei der Deklaration des Beitrages eingeführt wurde. Der neue BU-Schutzbrief basiert damit auf einer internen Kalkulation des eigenen Bestandes (laut Zurich 500.000 Policen – zweitgrößte BU-Bestand im Markt) und der Münchener Rückversicherung, die anhand einer branchenabhängigen Grundprämie mit weiteren Fragen zur Qualifikation, des Umfangs der körperlichen Tätigkeit, der Leitungsfunktion und dem Berufsstatus ergänzt wird. Neben dieser neuen Kalkulationsgrundlage, die seitens der Zurich mit einer fünfjährigen Beitrags-Stabililäts-Garantie bezogen auf den Nettobeitrag versehen wurde, sind auch marktübliche Erweiterungen wie z.B. eine Raucher- und Nichtraucher-Differenzierung, eine gegen Mehrbeitrag optional einschließbare 24 monatige AU-Klausel (war vorher automatisch mitversichert) und eine KTG-Regelung als Überbrückungshilfe für 12 Monate eingeführt worden.
Fazit:
Wie so oft im Leben führt eine einseitige Berichterstattung (gab es vor vielen Jahren auch schon bei der Einführung der Dread-Disease) nur selten zur Lösung vorhandener Probleme wie z.B. bei der Absicherung der Arbeitskraft und schon gar nicht, wenn man wie im Beispiel der Grundun-fähigkeits-Versicherungen sein Geschäftsmodell zu Lasten (es gibt neben der BU- und zwischen der Unfall-Absicherung noch viel Platz) einer anderen Versicherungssparte aufbauen möchte. Der BU-Markt hat in den letzten Monaten eindrucksvoll bewiesen, dass er LEBT und FUNKTIONIERT und dass vor allem die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten noch längst nicht komplett ausgeschöpft sind. Freuen sie sich schon heute aufs nächste Quartal, auch hier sind bereits BU-Updates der Dialog und des HDI per September 2019 avisiert.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Timmermann
Mobil: 0172-9182847
www.ht-maklerservice.com
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