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BU-Newsletter 11.2020


BU-Teilzeitklauseln auf dem Weg zur Marktreife...


Nachdem die DKM Corona-bedingt digital abgehalten wurde und fast 20.000 Teilnehmer erreichte, neigt sich das Jahr so langsam aber sicher dem Jahresendgeschäft zu, was in der BU-Sparte bedingt, sie noch einmal rechtzeitig auf einige Änderungen hinzuweisen. Vertrieblich gesehen, entwickeln sich die BU-Teilzeitklauseln gerade weiter (es gibt mittlerweile 5 Versicherer mit BU-Teilzeitklauseln) was dazu führt, das der Inhalt in Blogbeiträgen und entsprechenden Kommentierungen gerade heiß diskutiert wird. Bis hier eine gewisse Marktreife und vor allem ein echter verbindlicher Mehrwert im BU-Leistungsfall geschaffen wird, werden wohl noch weitere Formulierungen und Gerichtsurteile folgen müssen.

Nachdem die Condor Lebensversicherung AG letztmalig im Januar 2020 die Formulierung der BU-Teilzeitklausel auf den Fokus der höchst vertraglich fixierten wöchentlichen Arbeitszeit deklariert hat, und die Württembergische diese Regelung nur in den letzten 12 Monaten vor dem Leistungsfall anwendet, hat der Volkswohl Bund diese Regelung auf drei Bereiche - Elternzeit innerhalb von 36 Monaten, Pflege eines Angehörigen in den ersten 24 Monaten und bei Kurzarbeit innerhalb der ersten 12 Monate - eingegrenzt. Die LV 1871 und die Bayerische haben die Teilzeit auf mindestens 30 Stunden definiert, wobei auch Tätigkeiten wie z.B. die Pflege oder Beaufsichtigung von Angehörigen zusätzlich berücksichtigt werden.

Weitere Anbieter stehen in den Startlöchern und werden wohl das Jahresupdate im Dezember 2020 nutzen, ihre AVB`s auch mit einer BU-Teilzeitklausel zu erweitern.

Doch jetzt alle AVB-Änderungen der letzten Monate in der gewohnten Kurz-Übersicht

Die LV 1871 hat die bereits oben avisierte BU-Teilzeitklausel am 01.10.2020 dahingehend geändert, das Hausmänner & Hausfrauen nicht mehr berücksichtigt werden. Erweitert wurde dagegen die Infektionsklausel durch die zusätzliche Anerkennung eines Hygieneplans eines anerkannten Hygienikers. Dynamische Erhöhungen werden zukünftig auch nach einer temporären Berufsunfähigkeit analog zum Einsetzen der Beitragszahlungspflicht wieder der versicherten Person ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten.

Der Volkswohl Bund hat zum 01.10.2020 eine Leistung bei schweren Erkrankungen und Beeinträchtigungen für maximal 18 Monate eingeführt.

Die Nürnberger hat zum 15. Oktober 2020 Ihre SBU-Bedingungswerke mit Druckdatum 03.2020 eingeführt, weil eine technische Zusammenarbeit mit einem IT-Branchen-Dienstleister eine über 6 monatige Verzögerung mit sich brachte. Aufgrund dieser zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung sind die AVB`s erst jetzt um eine Vorschuss-Regelung bei Krebs von maximal 15 Monaten erweitert worden.

Die Basler hat zum 01.09.2020 die Schüler-Klausel transparenter formuliert und auch die Azubi- und Studentenklausel mit der im markt üblichen Anerkennung der Lebensstellung in der zweiten Hälfte der Ausbildung oder Studienregelzeit ergänzt.

Das größte Update fand zum 01.10.2020 bei der Bayerischen statt. Hier wurde erstmals eine Teilzeitklausel eingeführt, die auf einer 30 Stunden Deklaration beruht (siehe oben - analog zur LV 1871). Zusätzliche gibt es jetzt auch Leistungen bei speziellen Einschränkungen für maximal 15 Monate. Bei Selbständigen mit einer akademischen Ausbildung und einer 90 %igen kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeit wird zukünftig auf die Umorganisation verzichtet. Die AU-Klausel wurde von 18 auf 36 Monate verlängert und die Schülerklausel wurde mit der Einbeziehung des Schulweges erweitert. Letztendlich wird zukünftig bei zeitlich befristeten Anerkenntnissen auf die erneute Stellung eines Leistungsantrags verzichtet, was die Willkür einer komplett neuen Antragstellung verhindert.

Fazit:

Der BU-Markt ist in Bewegung, was auch dazu geführt hat, das am 13. Oktober 2020 der erste digitale BU-Versicherer in Berlin Insolvenzantrag gestellt hat. Scheinbar eignet sich die BU-Sparte nicht digitale Prozesse aus den privaten Sachversicherungssparten einfach zu übernehmen um damit den BU-Beratungsprozess zu verkürzen (BU in fünf Minuten usw.). Neben dieser Veränderung des BU-Anbietermarktes, gibt es aber auch erfreuliche Details zu berichten. Die SBU-Tarife der ERGO Lebensversicherung wurden erstmalig mit einer BiPRO-Berechnungsmöglichkeit in der BUpro-Analysesoftware implementiert. Zusätzlich wurde ein Relaunch aller Eingabefelder in der BUpro-Analysesoftware 2020 durchgeführt, der Ihnen das BU-Jahresendgeschäft noch etwas erleichtern sollte...

Viele Grüße aus der BU-Manufaktur.

HT-Maklerservice

 

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