Detailseite

BU-Newsletter 03.2019


BU-Jahresupdate 2019 wieder mit Überraschungen...


Wie bereits im letzten BU-Newsletter in 2018 avisiert, hatte das Jahresupdate der BU-Versicherer bereits im vierten Quartal 2018 begonnen. Rechnet man jetzt alle AVB-Updates der letzten vier Monate zusammen, haben 18 Lebensversicherer ihre allgemeinen BU-Versicherungsbedingungen geändert.

Inhaltlich wurden vor allem die Umorganisationsklauseln von Selbstständigen mit dem Verzicht bei weniger als 5 Mitarbeitern und der Verzicht bei Akademikern mit mehr als 90%iger kaufmännischer oder organisatorischer Tätigkeit vollzogen.

Darüber hinaus verzichten immer mehr Versicherer in ihren AVB´s auf die Nachmeldepflicht von medizinischen und beruflichen Veränderungen während der Berufsunfähigkeit. Als weiteres MUST HAVE hat sich eine Verlängerungsklausel zur Anpassung an die zukünftige Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung etabliert.

Eine längst überfällige Anpassung haben einige Pflegebausteine innerhalb der BU-Tarife erhalten, die jetzt endlich (mit 2 Jahren Verspätung) auch ab Pflegegrad II leisten und nicht mehr auf Pflege-stufen basieren. Das Herausstellen von einzelnen Dread-Disease-Leistungen wie z.B. Krebs und zusätzliche Leistungen bei speziellen Beeinträchtigungen (Rollstuhl & Gehör & Augen) erweitern erstmals 2019er AVB´s.

Als wirklich kundenfreundlich sind erste Regelungen zu bezeichnen, die AVB-Verbesserungen teilweise auch an Bestandskunden weitergeben. Als authentisch ist die Kostenbeteiligung in Höhe von max. 1500 € - für die Einbeziehung eines Fachanwalts oder Fachmediziners bei Ablehnung eines BU-Leistungsantrags bei der Erstprüfung oder der Einstellung von BU-Leistungen im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens - zu bezeichnen.

Fazit:

Auch das diesjährige BU-Jahresupdate 2018 hat keinen High-Class-BU-Tarif hervorgebracht, der grundsätzlich ALLES kann. Somit bleibt es Endkunden und vor allem unabhängigen Beratern nicht erspart, die Möglichkeiten des BU-Marktes auch weiterhin sorgfältig zu analysieren. Schaut man genau hin - die ersten Anzeigekampagnen 2019 der BU-Produktanbieter laufen ja schon – wird versucht, die BU-Rente mit weiteren Zusatzleistungen zu ergänzen und mit möglichst vielen Optionen auszustatten, in die dann ein junger Mensch im Rahmen seiner LEBENSVITA hinein-wächst. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, jedoch kann WENIGER auch MEHR sein…

Viele Grüße aus der BU-Manufaktur...

HT-Maklerservice

 

Aktuelles

23.11.2022

BU-Newsletter 11.2022

Copy & Paste der BU-Bedingungen hat Marktstandard erreicht...[mehr]


13.07.2022

BU-Newsletter 07.2022

Zielgruppe Schüler - BU-Versicherer justieren nach...[mehr]


13.04.2022

BU-Newsletter 04.2022

Inflation erreicht auch den BU-Markt...[mehr]


13.04.2022

BU-Newsletter 04.2022

Inflation erreicht auch den BU-Markt...[mehr]


01.02.2022

BU-Newsletter 02.2022

BU-Jahresupdate 2022 mit interessanten Kennzahlen...[mehr]


12.08.2021

BU-Newsletter 08.2021

BU-Patchday - AVB-Updates zur Jahresmitte...[mehr]


11.02.2021

BU-Newsletter 02.2021

BU-Jahresupdate 2021 mit Verzögerungen...[mehr]


06.11.2020

BU-Newsletter 11.2020

BU-Teilzeitklauseln auf dem Weg zur Marktreife...[mehr]


07.08.2020

BU-Newsletter 08.2020

BU-Markt in Bewegung - AVB-Updates & Marketing-Aktivitäten...[mehr]


15.06.2020

BU-Newsletter 06.2020

BU-Markt in Coronazeiten - AVB-Updates auf leisen Sohlen...[mehr]


09.02.2020

BU-Newsletter 01.2020

BU-Markt 2020 - AVB-Updates zum Jahresende...[mehr]


23.12.2019

BU-Newsletter 12.2019

BU-Markt 2019 - Weniger kann mehr sein...[mehr]


19.08.2019

BU-Newsletter 08.2019

BU-Markt 2019 - Todgesagte leben länger...[mehr]


08.11.2018

BU-Newsletter 11.2018

BU-Markt mit vorgezogenen Jahresupdate...[mehr]


mehr

Bewertungen

Keine Artikel in dieser Ansicht.

mehr